AGB Werkstatt
 

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma
bike-tec Mellingen

Mit der Auftragserteilung (auch per Telefon oder Telefax) bzw. für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an, und zwar auch für alle zukünftigen Aufträge. Abweichende Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen haben keine Gültigkeit.

1. Angebotsbedingungen

Unsere Angebote und Preise verstehen sich stets freibleibend und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten; Zwischenverkauf vorbehalten. Alle Aufträge gelten durch Bestätigung eines Liefertermins, sofern kein Liefertermin vereinbart wurde, durch Auslieferung als angenommen und somit für uns verbindlich, wobei der Abnehmer auf eine Auftragsbestätigung verzichtet. Alle im Katalog angegebenen Abbildungen, Beschreibungen und Preise sind unverbindlich; Irrtümer sowie Design-Änderungen und produktverbessernde Änderungen behalten wir uns vor. Geliefert wird zu den Preisen, die am Liefertag Gültigkeit haben. Das Risiko von Übermittlungsfehlern trägt der Käufer.

2. Lieferungsbedingungen

Vereinbarte Liefertermine versucht der Verkäufer möglichst einzuhalten, sie sind aber unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Käufer zumutbar. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die angegebene Lieferfrist um mehr als 3 Monate überschritten wird und der Käufer schriftlich seinen Rücktritt erklärt für den Fall, dass nicht innerhalb einer Nachfrist von mindestens 1 Monat geliefert wird. Weitergehende Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Werden dem Verkäufer während der Auftragsausführung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, wird er von der Lieferverpflichtung befreit, es sei denn, der Käufer leistet Vorkasse. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers; auch dann wenn der Versand mit Fahrzeugen des Verkäufers durchgeführt wird. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung der Person übergeben wird, die den Versand durchführt. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr auf ihn über, sobald der Verkäufer ihm ihre Versandbereitschaft mitteilt. Beim Versand kann er den nach ihrem Ermessen schnellsten und billigsten Weg wählen. Der Empfang der Ware ist bei Erhalt schriftlich zu bestätigen.

3. Haftungsbedingungen

Offensichtliche Mängel müssen sofort, spätestens jedoch 5 Tage nach Erhalt der Ware bei dem Verkäufer schriftlich reklamiert werden, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Die Haftung für Sachmängel beträgt 12 Monate und beginnt mit Lieferdatum. Jegliche Ansprüche auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, außer es liegt Vorsatz, grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers, eine Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit oder die Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers vor. Bei begründeten Beanstandungen kann der Verkäufer nach seinem Ermessen die mangelhafte Ware durch einwandfreie Ware ersetzen oder auf seine Kosten ausbessern lassen. Im Falle wiederholten Fehlschlagens der Nachbesserung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Bei eigenmächtigen Reparaturen oder Ausbesserungen durch den Käufer ist eine Haftung für die Reparatur oder für Sachmängel ausgeschlossen. Bei Retouren infolge einer Falschbestellung bzw. Gefälligkeitsretouren erfolgt Gutschrift abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 % des berechneten Preises. Der Verkäufer weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass nur vormontierte Fahrräder bzw. motorisierte Zweiräder geliefert werden. Der Käufer verpflichtet sich, die sicherheitsgewährende Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit selbst her zustellen. Eine Haftung für einen Regress nach §§ 478 f. BGB besteht nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für Kulanzregelungen des Käufers oder seiner Abnehmer.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Zahlungen des Kaufpreises sowie aller sonstigen fälligen Forderungen (auch Saldo) aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers, auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist und auch wenn die Ware verarbeitet wurde (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung des Verkäufers. Sowohl Sicherungsübereignung als auch Verpfändung von Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt. Greifen Dritte auf Vorbehaltsware des Verkäufers zu, ist der Käufer verpflichtet darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Ware um das Eigentum des Verkäufers handelt, und er hat dies dem Verkäufer sofort anzuzeigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, Vorbehaltsware dem Verkäufer auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche des Käufers gegen die Versicherung im Schadensfall werden bereits jetzt an dem Verkäufer abgetreten. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung, Vorkasse oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts veräußert werden. Vorbehaltsware des Verkäufers darf bei einem Weiterverkauf des Käufers auf Ziel erst dann an den Drittkäufer ausgehändigt werden, wenn der Drittkäufer allen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Käufer nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers gegenüber dem Drittkäufer in jeglicher Weise zu wahren. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen dem Verkäufer aus Warenlieferungen die ihm aus Veräußerungen oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von dem Verkäufer gelieferten Ware gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in voller Höhe mit dinglicher Wirkung mit allen Nebenrechten im voraus sicherungshalber an den Verkäufer ab. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug bzw. wird über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet, erlaubt der Käufer dem Verkäufer unwiderruflich die Vorbehaltsware ungehindert abzuholen, unabhängig davon wo die Ware untergebracht ist. In der Rückholung der Ware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn diese ausdrücklich als Rücktritt bezeichnet wird. Sofern der realisierbare Wert aller dem Verkäufer zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Forderungen um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach seiner Wahl freigeben.

5. Zahlungsbedingungen / Preise

Die im Katalog angegebenen Preise sind Nettoverkaufspreise ohne MwSt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf sein Bankkonto geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt Zinsen von 12 % p.a. zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig. Bei Mahnungen werden Mahngebühren berechnet.

6. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Teilunwirksamkeit

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Weimar vereinbart, sowie zulässig. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die übrigen. (Stand September 2008)

 
AGB Touren
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma bike-tec Mellingen


1. Angebotsbedingungen

Die Veranstaltungen sind sorgfältig organisiert und alle für den Erfolg der Touren notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch verbindliche rechtliche Regeln, welche nachfolgend aufgeführt sind. Diese sollten vor der Anmeldung zu einer Tour gelesen werden, denn sie werden Bestandteil des Vertrages.

2. Anmeldung:

Die Anmeldung kann persönlich, per Email, Brief oder durch Dritte erfolgen. Die Anmeldung ist erst mit Entrichtung der Veranstaltungsgebühr verbindlich.
Die Gebühr bei mehrtägigen Veranstaltungen wird spätestens 4 Wochen vor Beginn der Tour fällig. Bei Buchung innerhalb dieser Frist wird die Gebühr sofort fällig. Sie erhalten für die bezahlte Tour eine Anmeldebestätigung, gleichzeitig erhalten Sie Ihre Detailinformationen zur gebuchten Tour.

3. Leistungen:

Es gelten die in der Ausschreibung zur jeweiligen Tour angegebenen Leistungen. Touranpassungen behalten wir uns aufgrund von äußeren unvorhersehbaren Umständen oder Gruppenleistungsfähigkeit vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Guide vor Ort. Das Honorar des Guides ist bei Abbruch der Tour in voller Höhe zu entrichten. Weitere nicht beanspruchte Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie noch storniert werden können. Einen Anspruch auf Schadenersatz hat der Teilnehmer nicht.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer:

Sie können jederzeit vor Beginn von der Tour zurücktreten. Dies sollte im Interesse der Beweisführung schriftlich erfolgen. Wird der stornierte Platz sofort mit einem geeigneten Teilnehmer nachbesetzt, fallen keine weiteren Kosten an. Ist das nicht der Fall, müssen wir folgende Kosten in Rechnung stellen. Bei Rücktritt von Mehrtagestouren entsteht bis zum 30. Tag vor Beginn der Tour eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€. Bei späteren Rücktritt stellen wir nachfolgende Entschädigung in Rechnung: bis 14 Tage vor Antritt 50 %, danach 80 % und am Anreisetag 95 % der Veranstaltungsgebühr. Bei Nichtantritt fallen 100% der Veranstaltungsgebühr an, es sei denn, der Kunde kann den Nachweis geringerer angefallener Kosten erbringen.
Bei Tagestouren ist eine Stornierung oder Umbuchung auf eine andere Tour bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ist das nicht der Fall, wird die Veranstaltungsgebühr zu 100 % fällig, es sei denn, der Kunde kann den Nachweis geringerer angefallener Kosten erbringen.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:

Im Falle des Nichterreichens der in der Ausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall des Veranstaltungsleiters, bei wetterbedingten Sicherheitsbedenken und bei geänderten gesetzlichen Bestimmungen im Tourgebiet ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Touren können in diesem Fall bis 3 Tage vor Beginn abgesagt werden. Selbstverständlich wird die Veranstaltungsgebühr dann in voller Höhe zurück erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Wir versuchen in unseren Ausschreibungen die Anforderungen an die Teilnehmer möglichst genau zu beschreiben. Bitte lesen Sie die Anforderungen genau durch! Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor Teilnehmer die den Anforderungen nicht gewachsen sind, von der Tour auszuschließen. Festgestellte, sicherheitsrelevante  Mängel an mitgebrachtem Material können ebenfalls zu Tourausschluss führen.
Wird die Tour wegen Verletzung/Krankheit etc. abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises.

6. Haftungsbeschränkung:

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7. Gewährleistung:

Die Gewährleistung bei Mängeln richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Teilnehmer hat das Vorliegen eines Mangels unverzüglich dem Guide vor Ort anzuzeigen. Vor Kündigung des Vertrages infolge einer erheblichen Beeinträchtigung durch den Mangel muss er unter Setzung einer angemessen Frist Abhilfe verlangen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so sind Minderung und vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Ansprüche der o.g. Art sind gegenüber dem Veranstalter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Tour geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert worden ist. Die o.g. Ansprüche verjähren  in sechs Monaten ab dem Tag, an dem die Tour dem Vertrag nach enden sollte.

8. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Teilunwirksamkeit:

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Weimar vereinbart, sowie zulässig. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Übrigen. (Stand September 2008)